Windkraft: Kreis verliert vor Gericht

 

  

Erneuerbare Energien Ablehnungsbescheid für Anlage in Kail vom OVG aufgehoben – Jetzt muss erneut geprüft werden

Von unserem Redaktionsleiter Thomas Brost

Koblenz/Kail. Punktsieg für den Wiesbadener Windkraftanlagenbauer ABO Wind: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat den Ablehnungsbescheid der Kreisverwaltung Cochem-Zell aufgehoben, durch den der Bau einer Windkraftanlage in der Gemarkung Kail nicht genehmigt worden war. Das OVG-Verfahren für eine zweite Anlage in Kail ist abgetrennt worden.

Die Richter am OVG kamen zu dem Schluss, dass die Ablehnungsgründe nicht tragen. Zwar sei das grundsätzliche Ziel zu beachten, dass die Sichtbeziehungen zu Burgen geschützt sind, aber in diesem speziellen Einzelfall sei keine Verletzung gegeben, urteilten die Richter. Die Kreisverwaltung hatte hingegen argumentiert, die Sichtbeziehungen zu Denkmälern wie der Reichsburg Cochem oder Burg Coraidelstein in Klotten seien mit dem Bau dieser Anlage, die eine Nabenhöhe von 139 Metern und einen Rotordurchmesser von 120 Meter haben soll, nicht vereinbar. Das Landschaftsbild werde empfindlich gestört, die Moseltalschutzverordnung dadurch verletzt. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte sich im Juli 2016 im Wesentlichen dieser Rechtsauffassung angeschlossen. Allerdings verhindert die Moseltalschutzverordnung – sie sieht zwischen Schweich und Koblenz einen Schutzbereich in einer Entfernung von drei Kilometer von der Hangkante vor – keine Windkraft, sagte ein Verwaltungsfachmann auf Anfrage der RZ.

Aus einiger Entfernung – gemessen wurde vom Pinnerkreuz und dem Parkplatz auf der Panoramastraße – entfalte die Ansicht einer Windkraftanlage keine verdrängende Wirkung, so das OVG. Die Anlage erscheine eher nicht störend im Gesichtsfeld. Offenbar wird der Erhalt der naturnahen Hänge und Höhenzüge zudem als nicht mehr so relevant erachtet. Das Bild sei ohnehin durch Ortslagen und Verkehrsinfrastruktur mitgeprägt. Der Ball liegt jetzt gewissermaßen wieder beim Kreis. Das hat das OVG dem Kreis aufgegeben. Da im emissionsrechtlichen Verfahren ursprünglich noch nicht alle Faktoren abgeprüft worden waren, weil die Firma ABO Wind eine Entscheidung vor Gericht herbeiführen wollte, ist jetzt die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde am Zug. Sie wird, so Dezernentin Anja Toenneßen auf Anfrage, „das emissionsrechtliche Verfahren weiterführen und prüfen“. Aspekte der Gewerbeaufsicht sind dabei zu berücksichtigen, wie beispielsweise Schall, Schattenwurf oder Arbeitssicherheit. Ferner muss in dem neuen Verfahren geklärt werden, wie sich die Genehmigungsfähigkeit darstellt. Insbesondere im Blick auf die neuen Regelungen der Landesplanung, die im novellierten Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) niedergelegt werden. Das neue LEP IV soll in Kürze in Kraft treten.

Die Interessengemeinschaft (IG) Moselhöhengemeinden hatte sich für den Bau der beiden Anlagen – sie stehen auf dem Grund der Gemeinde Brieden – starkgemacht und ABO Wind so den Rücken gestärkt. Deren Repräsentant Thorsten Trentzsch sagte bei einer IG-Veranstaltung in Kail, für den Fall, dass man recht bekomme, rechne er mit „ein bis zwei Jahren, bis gebaut wird“. Was den Bau der zweiten Windkraftanlage anbelangt, so läuft das Verfahren vor dem OVG noch. Insbesondere müssen naturschutzfachliche Fragen geklärt werden. Wann dieses Verfahren beendet sein wird, ist offen.

RZ Kreis Cochem-Zell vom Mittwoch, 24. Mai 2017

 



 







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